Betreuungsgeld ist
legitim
und kein Opfer des Staates!
VkdL:
Bundesverfassungsgericht muss Familien stützen
Von Beginn an
wurde das seit August 2013 eingeführte Betreuungsgeld von der politischen
Opposition bekämpft und verunglimpft. Gegner dieser Unterstützungsmaßnahme
wurden nicht müde, den Begriff „Herdprämie“ fest in die öffentliche Debatte zu
installieren, um die Familie als Institution zu diffamieren.
Unvergessen ist auch das Wort eines SPD-Politikers
von der „Eroberung der Lufthoheit über den Kinderbetten“ im Zusammenhang mit
dem Veto gegen das Betreuungsgeld, das die wahren Absichten deutlich machte. So
verwundert es nicht, dass die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht aus dem
gleichen Bundesland kommt, in dem dieser Politiker mit seiner Partei die
Regierung stellt, und dass die Absicht sich keineswegs geändert hat.
Aber: Trotz seines vermeintlich schlechtes Rufs
erfreut sich das Betreuungsgeld in den drei stärksten Bundesländern zunehmender
Beliebtheit. In Bayern, Baden-Württemberg und NRW beziehen vor allem Mütter diese Leistung,
um entweder ihre Kinder unter drei Jahren selbst zu betreuen oder andere
Familienmitglieder mit der Erziehung zu betrauen. Im vierten Quartal des
Vorjahres bezogen immerhin knapp 390.000 Familien Betreuungsgeld – im dritten
Quartal waren es „nur“ 318.000.
Diese Zahlen und die Tendenz zeigen auch, dass es
nicht die sogenannten „bildungsfernen“ Schichten sind, die das Betreuungsgeld
in Anspruch nehmen – die PISA-Ergebnisse in diesen Ländern sagen etwas anderes!
Die Politik sollte dies allmählich zur Kenntnis nehmen und Diskriminierungen
der Familie und ihrer Arbeit unterlassen.
Der VkdL hofft, dass das Bundesverfassungsgericht in
Karlsruhe in diesem Sinne entscheidet und das Betreuungsgeld auch weiterhin
Bestand hat. „150 Euro pro Monat müsste dem Staat das Wohlergehen der Familie
Wert sein. Schließlich ist es kein großes Opfer, wenn man an die Gelder denkt,
die in die Parteienfinanzierung fließen. Da ist das Geld für die Familien als
wichtiger Pfeiler der Gesellschaft besser angelegt“, so Roswitha Fischer.
Nessun commento:
Posta un commento