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V ter ache sich aus de Staub
VkdL: Studie zur Kinderarmut offenbart Ausbeutung von Müttern
Essen, 8. Juli 2016.
– Die jüngsten Ergebnisse der Bertelsmann-Studie
„Alleinerziehende unter Druck“ lassen die ganze Ungerechtigkeit
unseres Sozialsystems erkennen: Inzwischen leben 970.000 Kinder in
Deutschland von Hartz IV. und sind von Armut bedroht. Jedes zweite
Kind wohnt in einem Haushalt mit nur einem Elternteil – in 90 Prozent
der Fälle ist das die Mutter.
Die Zahlen sprechen eine klare Sprache:
Nur ein Viertel der Alleinerziehenden erhalten Unterhalt, 50 Prozent
bekommen gar keinen Unterhalt und 25 Prozent erhalten nur
unregelmäßig Unterhalt.
Väter stehlen sich zunehmend aus der Verantwortung und zahlen
einfach nicht. Schlimmer noch: Dieser unhaltbare Zustand ist
gesetzmäßig abgesichert und leider auch von Politikerinnen unter dem
Deckmantel der „Gleichberechtigung“ auf den Weg gebracht worden –
für die betroffenen Kinder ist das verhängnisvoll:
• Seit 2008 haben Alleinerziehende mit Kindern über 3 Jahren
keinen Rechtsanspruch auf Unterhaltszahlung durch den ExPartner
mehr. Gegen ausbleibende Zahlungen können Mütter nicht
rechtlich vorgehen.
• Das BGH hält es für zumutbar, dass der alleinerziehende
Ehepartner – in den meisten Fällen die Mutter – vollerwerbstätig
ist. Dass die Kinder, die ohnehin unter der Trennung leiden, ihre
Mutter brauchen, interessiert das Gericht nicht.
• Im Falle einer Erwerbstätigkeit der Mutter muss diese sich um eine
außerhäusliche Kinderbetreuung kümmern. Der Besuch der Kita ist
laut BGH unabhängig von der Qualität der Einrichtung „zumutbar“.
• Der Staat kann einen „Unterhaltsvorschuss“ zahlen, der für max. 6
Jahre und nur bis zum 12. Lebensjahr gewährt wird. Die
Rückforderung an die Väter gelingt in 4 von 5 Fällen nicht, weil das
Gesetz die Väter ja schützt.
• Das Kindergeld, das die alleinerziehende Mutter bezieht, wird in
voller Höhe auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet, während
beim nicht-betreuenden Vater das Kindergeld nur zur Hälfte
angerechnet wird.
• Seit 2003 werden Alleinerziehende wie Singles besteuert und
Kinder werden in der Beitragserhebung zur Sozialversicherung
nicht berücksichtigt!
Alleinerziehende Mütter und deren Kinder werden von Staat und
Gesellschaft in mehrfacher Hinsicht missachtet und betrogen. Der VkdL
verurteilt den Umgang mit Müttern und Kindern aufs Schärfste. Er fordert
den Gesetzgeber auf, die Väter auf ihre Verantwortung hin zu
verpflichten, da sie dies auf freiwilliger Basis nicht tun. Dies muss
rechtlich einklagbar sein. Wenn man schon eine Gleichberechtigung
anstreben möchte, dann sollte sie konsequenterweise auch bei
Unterhaltszahlungen für Alleinerziehende gelten!
V.i.S.d.P.: Roswitha Fischer, Verein katholischer deutscher Lehrerinnen e.V., Berufsverband für katholische Päd
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