Sinnentstellte Krankenkassenleistung
Was ist Sinn und Zweck einer Krankenkassenleistung?
Mit ihr wird die finanzielle Grundlage geschaffen, dass eine Krankheit diagnostiziert, therapiert und geheilt wird.
Beim Bluttest auf Trisomie 21 wird untersucht, mit welcher Wahrscheinlichkeit ein im Mutterleib heranwachsender Mensch mit dem Down-Syndrom geboren wird.
Eine Heilung ist hier aber gar nicht möglich – schließlich geht es nicht um eine Krankheit. Es gibt in diesem Fall also keinen therapeutischen Ansatz, sondern nur den Ansatz der Selektion von lebensunwertem“ und „lebenswertem“ Leben.
Das ändert sich auch nicht, wenn dieser Test als Kassenleistung auf bestimmte Fälle begrenzt wird.
Je nach Entscheidung der Eltern bedeutet die Diagnose „Trisomie 21“ Tod oder Leben für das heranwachsende Kind im Mutterleib.
Damit hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Ärzten, Kliniken und Kassen mit der gestrigen Entscheidung eine neue Ära für den Begriff „Kassenleistung“ eingeläutet –
und es bleibt abzuwarten, welche medizinischen Selektionsinstrumente zukünftig noch folgen werden, um die Gesellschaft von unerwünschter Vielfalt zu „befreien“.
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